Kinder- und Jugendschutz in unserer Gemeinde

Christina Heurich | Bettina Kugler

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Stellungnahme des Kirchengemeinderates Heilig Geist zum
sexuellen Missbrauch in der Katholischen Kirche

Vor wenigen Wochen sind von der Deutschen Bischofskonferenz die Zahlen zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche offiziell bekannt gemacht worden. Obwohl wir schon wussten, dass es Missbrauch in der kath. Kirche gibt, hat uns das Ausmaß – die Studie berichtet von über 3.600 Kindern und Jugendlichen – erschüttert. Wir können nicht ausschließen, dass es auch bei uns Menschen gibt, die als Kind oder Jugendlicher von Missbrauch betroffen waren.

Der Vertrauensvorschuss, der Priestern und kirchlichen Mitarbeitern von Eltern und Kindern entgegengebracht wurde, ist in zahlreichen Fällen schamlos ausgenutzt worden. Den Opfern wurde nicht geglaubt. Die Täter wurden gedeckt und sie wussten das. Diese Struktur hat den Missbrauch möglich gemacht.

Dies macht uns als Verantwortliche in der katholischen Kirche betroffen und beschämt uns zutiefst. Aus unserer Sicht ist es jetzt höchste Zeit, Strukturen zu überdenken und Konsequenzen zu fordern. Hier vor Ort sind wir schon seit einiger Zeit mit dem Thema Kindeswohl beschäftigt. Der KGR hat ein Präventionskonzept verabschiedet, zu dessen Einhaltung sich alle Haupt- und Ehrenamtliche verpflichten müssen, die mit Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen arbeiten. In diesem Rahmen wurde in unserer Gemeinde eine Anlaufstelle für Betroffene und Verdachtsfälle eingerichtet. Darüber hinaus geht der Aufruf an uns alle, in unserem Umfeld erhöhte Wachsamkeit und Achtsamkeit diesem Thema gegenüber zu zeigen.

Der Kirchengemeinderat Heilig Geist, Markgröningen

 

KinderJugendschutz 01

 Maßnahmen in unserer Gemeinde

  •  Alle Personen, die ehrenamtlich, nebenamtlich oder hauptamtlich Kinder, Jugendliche oder „erwachsene Schutzbefohlene“ beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder Kontakt mit ihnen haben (z.B. Gruppenleiter Ministranten, Erstkommunionvorbereitung, Firmvorbereitung, Mitglieder des Jugendausschuss, Sternsingerbegleitung, Zwielichtteam, Kinderbibelwoche-Team, Kindergottesdienst-Team) müssen den „Verhaltenskodex der Diözese Rottenburg-Stuttgart zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ unterschreiben.
  • Der Verhaltenskodex wird von der Ansprechperson für den jeweiligen Bereich bei den Mitgliedern eingeholt und ans Pfarrbüro weiter geleitet. Dort wird er so lange verwahrt, wie die betreffende Person in der Gemeinde tätig ist. Er unterliegt dem Datenschutz und wir vertraulich aufbewahrt.
  • Alle Personen ab 16 Jahren, die Kinder oder Jugendliche über Nacht betreuen (z.B. MiWo, Firmübernachtungen, Mini-Übernachtung im GZ), müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Die Gebühr entfällt bei Ehrenamtlichen; bei Hauptamtlichen wird sie vom Dienstgeber getragen. Das Führungszeugnis muss alle fünf Jahre erneuert werden.
  • Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis wird von der betreffenden Person selbst beantragt und der Pfarramtssekretärin zur Einsicht vorgelegt. Die Einsicht wird von ihr dokumentiert.
  • Alle zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verpflichteten Personen haben zusätzlich eine Selbstauskunftserklärung abzugeben.
  • Die Selbstauskunftserklärung wird zusammen mit dem polizeilichen Führungszeugnis der Pfarramtssekretärin vorgelegt. Sie wird im Pfarrbüro so lange verwahrt, wie die betreffende Person in der Gemeinde tätig ist. Sie unterliegt dem Datenschutz und wir vertraulich aufbewahrt.
  • Die jeweiligen Ansprechpersonen sorgen dafür, dass alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen direkten Umgang haben, eine Schulung besuchen. Schulungstermine werden regelmäßig angeboten. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung.
  • Eine Kopie der Schulungsbescheinigung wird bei der Kirchengemeinde aufbewahrt, solange die Person für die Gemeinde tätig ist. Sie unterliegt dem Datenschutz und wird vertraulich aufbewahrt.
  • In einem Ablaufschema wird festgehalten, wie die Vorgehensweise bei einem Verdachtsfall aussieht und welche Organisationen als Anlaufstelle genutzt werden können.
  • Wie im Ablaufschema vorgesehen, benennt der KGR nach seiner Wahl zum Team zwei pädagogische Fachkräfte (siehe Ansprechpersonen) aus der Kirchengemeinde oder einer kirchlichen Einrichtung, die die Hauptamtlichen und die 2. Vorsitzende bei Verdachtsfällen unterstützen.
  • Das Team ist verantwortlich dafür, dass regelmäßig Schulungen für neue hinzukommende Mitarbeiter/innen angeboten werden.
  • Die Pfarramtssekretärin ist für die Archivierung des Verhaltenskodex, der Selbstauskunftserklärung und der Schulungsbescheinigung zuständig, sowie für die Einsicht und die Dokumentation der Einsicht des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.
  • Bei Nichtvorlage der erforderlichen Unterlagen zum Konzept Kinder- und Jugendschutz der Katholischen Kirchengemeinde Heilig Geist Markgröningen darf die betreffende Person nicht weiter in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden.

Gültig ab: 11.9.2017 | gemäß Beschluss des Kirchengemeinderates vom 21. Februar 2017

Ablaufschema Kinder- und Jugendschutz

  1. Betroffene oder deren Bezugsperson sowie alle ehrenamtlich Tätigen wenden sich bei Verdacht oder Beratungsbedarf zuerst an die Pastoralreferentin; diese informiert den Pfarrer und die 2. Vorsitzende des KGR
  2. Gegebenenfalls wird das Team einberufen. Das Team setzt sich zusammen aus der Pastoralreferentin, dem Pfarrer, der 2. Vorsitzenden und zwei mit diesem Thema vertrauten Fachkräften (Pädagoginnen) aus dem KGR, einer kirchlichen Einrichtung oder der Gemeinde. Es wird nach jeder Neuwahl des KGR von diesem ernannt.
  3. Nach Beratung und in Absprache mit der/dem Betroffenen wendet sich das Team an die entsprechende Beratungsstelle (siehe unten)

Beratungsstellen für Kinder- Und Jugendschutz

  1. Kinderschutzteam des BDKJ
    Dorothee Heller 0 71 53 - 30 01 13 3
  2. Landratsamt Ludwigsburg
    Koordination Kinderschutz 0 71 41 - 14 42 52 3
  3. Silberdistel e.V.
    Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt 0 71 41 - 68 87 19 0
Kinder- und Jugendschutz ist uns sehr wichtig. Den Verhaltenskodex und die Selbstauskunft zum Ausfüllen, sowie das Ablaufschema zum Ausdrucken finden Sie in unserem Downloadbereich.

Ihr Weg zu uns

Katholische Kirchengemeinde Heilig Geist

Mühlgasse 11
71706 Markgröningen

0 71 45 - 92 10 40
0 71 45 - 92 10 42 0
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Sekretariat: Tanja Huber

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da 

Montag: 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag: 8.30 Uhr - 11.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 Uhr - 11.30 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr - 11.30 Uhr

Öffnungszeiten Kirche:

Die geöffnete Kirche macht Winterpause bis zum 3. März 2024. Während dieser Zeit ist die Kirche zu den Gottesdiensten geöffnet und außerdem an folgenden Tagen jeweils von 14 - 16 Uhr.

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